Sara Hoffmann – Cherry Picking Paradise ab 07.05 in unserem Schaufenster

Sara Hoffmann – Cherry Picking Paradise

Aufgrund allgemein bekannter Umstände kann die Mixed Media Installation Cherry Picking Paradise von Sara Hoffmann bedauerlicherweise nicht wie geplant stattfinden.
Trotzdem möchten wir einen kleinen Einblick in die  Ausstellung ermöglichen und zeigen in unserem Schaufenster ein Video, welches Teil der Installation gewesen wäre.

Die Künstlerin hat sich in ihrer Arbeit mit der vielschichtigen Bedeutung der Palme beschäftigt, die nicht nur Symbol für Urlaub, Paradies und Wohlstand ist, sondern auch in Kulturgeschichte und Ökonomie eine bedeutende Rolle spielt.

In dem 25-minütigen Film begleitet sie mit der Kamera die Einfuhr mediterraner Pflanzen von den Parkanlagen Schloss Sanssoucis in die Orangerie, wohin sie jedes Jahr im Oktober zur Überwinterung gebracht werden.

Sara Hoffmann thematisiert in ihrer Arbeit die  Macht und den Besitzanspruch des Menschen anderen Lebewesen gegenüber und die damit einhergehende koloniale Praxis Pflanzen in neue Länder zu migrieren.

www.sara-hoffmann.de

Laufzeit: 07.05.20 – 04.06.20

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Ausschreibungen

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Ausschreibung Schaufler Residency@TU Dresden 2021

Einsendeschluss ist der 10. Mai 2020

In der Kustodie, einer zentralen Betriebseinheit der TU Dresden, ist für das von THE SCHAUFLER FOUNDATION und der Technischen Universität Dresden kofinanzierte Schaufler Lab@TU Dresden für das Jahr 2021 eine Artist in Residence für den Zeitraum von sechs Monaten ausgeschrieben.

Im Schaufler Lab@TU Dresden befassen sich Wissenschaftler:innen und Künstler:innen mit Wechselwirkungen zwischen den Feldern Technik, Kunst, Wissenschaft und Unternehmertum. Der Fokus liegt dabei vor allem auf Technik als Ressource, als Verbreitungsmedium und als Diskurselement. Leitthema des Labs ist in der ersten Förderphase „Künstliche Intelligenz und gesellschaftlicher Wandel“ (2019-2022; eine dritte Förderphase ist vorgesehen), welches hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen Technikentwicklung und gesellschaftlichem und kulturellem Wandel in vorrangig geistes- und sozialwissenschaftlicher Perspektive untersucht sowie künstlerisch bearbeitet und der Öffentlichkeit vermittelt werden soll. Das Schaufler Lab@TU Dresden umfasst 10 Promotionsstellen und ein Artist in Residence-Programm.

Die Schaufler Residency@TU Dresden bietet folgende Möglichkeiten:

– Zugang zu einer konkurrenzlosen Vielfalt an Einrichtungen und Werkstätten für die künstlerische Forschung

– ein Stipendium in Höhe von 3.000,00 Euro netto monatlich für die Dauer von 6 Monaten

– einen Arbeitsplatz bzw. ein Studio an der TU Dresden

– Produktionsbegleitung in Höhe von bis zu 10.000,00 Euro

– Einzelausstellung zum Abschluss der Residency mit Ausstellungskatalog in einem namhaften Kunstverlag

– Unterstützung bei der Wohnungssuche

– optional Ankauf eines Werks / von Werken aus der Residency für den Kunstbesitz der Kustodie der TU Dresden

Künstler:innen haben bis zum 10. Mai 2020 die Gelegenheit, sich mit Konzepten für Forschungsprojekte an der Schnittstelle von Kunst und Wissenschaft, und hier explizit Künstlicher Intelligenz und deren Implikationen für die Gesellschaft und Objektkultur, zu bewerben, die 2021 im Schaufler Lab@TU Dresden realisiert werden können. Über die Auswahl der Künstler:in entscheidet die Auswahlkommission des Schaufler Residency@TU Dresden. Mit der Zusage zu einem künstlerischen Forschungsprojekt laden wir den/die ausgewählte Künstler:in ein, dieses in Zusammenarbeit mit den Wissenschaftler:innen der TU Dresden zu entwickeln und zu verwirklichen. Gewünscht sind die Durchführung von Lectures und Workshops im Rahmen des Schaufler Lab@TU Dresden und eines Gastseminares an der Hochschule für Bildende Künste Dresden.

Bewerber:innen sollten sich durch relevante internationale künstlerische Projekte, eine ausgewiesene internationale Ausstellungstätigkeit sowie eine klare Vorstellung des eigenen künstlerischen Ansatzes auszeichnen und ein Interesse an der TU Dresden als Wissenschaftsstandort und dessen kulturellen, politischen und sozialen Kontexten mitbringen. Sie sollen für die sechsmonatige Residenz mit Forschungsaufenthalt ihren Wohnsitz in Dresden beziehen.

Wir setzen voraus, dass Bewerber:innen explizit am Austausch künstlerischer und wissenschaftlicher Forschung interessiert sind, in transdisziplinären Teams arbeiten wollen und auf einem sehr guten Niveau auf Deutsch oder Englisch kommunizieren können.

Um sich für die Schaufler Residency@TU Dresden zu bewerben, ist eine aussagekräftige Bewerbung in deutscher oder englischer Sprache einzureichen, die folgende Unterlagen umfasst:

– Exposé des künstl. Forschungsvorhabens und Kurzbeschreibung der Ausstellungsthematik (max. 10.000 Zeichen inkl. Leerzeichen)

– Projekt-/Zeitplan des Forschungsvorhabens unter Nennung von möglichen Partnern an der TU Dresden

– Lebenslauf (maximal zwei Seiten) und künstlerisches Portfolio

– 3-minütiges Video zum Projekt und der eigenen Person

– 1 Empfehlungsschreiben

Wir bitten darum, die vollständigen Bewerbungsunterlagen in einer PDF-Datei zusammenzufassen und ausschließlich per E-Mail bis zum 10. Mai 2020 an folgende Adresse einzureichen: kustodie@tu-dresden.de, Betreff: Schaufler Residency@TU Dresden

https://tu-dresden.de/gsw/schauflerlab/schaufler-residency/bewerbung

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Atelier Galata in Istanbul – Stipendium-Ausschreibung 2021 für Künstler*innen und Autor*innen aus Köln

Einsendeschluss ist der 11. Mai 2020

Der internationale Künstleraustausch zwischen Köln und Istanbul ist weiterhin von zentraler Bedeutung, auch um die langjährige Städtepartnerschaft und die Szene vor Ort in Istanbul zu stärken. Deshalb wird auch im 13. Jahr das Künstler- und Autorenstipendium in der Istanbuler Künstlerresidenz "Atelier Galata" wieder ausgeschrieben.

Der Stipendiat oder die Stipendiatin kann im Rahmen des Atelier Galata-Stipendiums die Entwicklung der Kunstszene in Istanbul kennenlernen, internationale Kontakte knüpfen oder intensivieren, Projektideen mit anderen Künstlerinnen und Künstlern austauschen oder entwickeln und nach Abschluss neue Impulse in die Kölner Kunstszene einbringen.

In Istanbul steht den Stipendiatinnen und Stipendiaten ein Betreuer für persönliche wie künstlerische Angelegenheiten zur Verfügung, dennoch erfolgt die Teilnahme am Stipendium auf eigene Verantwortung.

Das Stipendium in Istanbul im Atelier Galata wird für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 im Bereich Literatur  und für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2021 im Bereich Bildende Kunst/Medienkunst an eine Künstler*in aus Köln beziehungsweise mit Kölnbezug aus.

Der geförderte Aufenthalt umfasst die kostenlose Nutzung eines Wohnateliers im Istanbuler Stadtteil Beyoglu, eine monatliche Unterstützung von 1.000 Euro sowie einmalig bis zu 600 Euro für An- und Abreise. Im Anschluss an das Stipendium wird eine Veranstaltung unterstützt um die Arbeitsergebnisse vorzustellen.

Bewerben können sich freischaffende professionelle Künstler*innen und Autor*innen nach Abschluss eines Studiums, einer Ausbildung oder Vergleichbarem. Die Betreffenden sollten bereits eine gewisse öffentliche Anerkennung erfahren haben und erste Berufserfahrungen vorweisen können. Für die Stipendiat*innen besteht Residenzpflicht. Die Auswahl der Stipendiat*innen trifft eine Fachjury nach der Qualität der bisherigen künstlerischen Tätigkeit und der künstlerischen Qualität des für das Stipendium eingereichten Projektvorschlags.

Ausführliche Informationen unter: https://www.stadt-koeln.de/artikel/68191/index.html

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2. Ausschreibungsrunde „Kunst an Kölner Litfaßsäulen"

Einsendeschluss 14. Mai 2020

Zur Gestaltung der Kölner Kunstsäulen von August 2020 bis Juli 2021 schreibt das Kulturamt der Stadt Köln einen künstlerischen Wettbewerb aus. Dieser richtet sich ausschließlich an Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Bildende Kunst, künstlerische Fotografie und Urban Art.

Gesucht werden Kunstentwürfe zur Gestaltung einer Rundumplakatierung der "25 Kölner Kunstsäulen" mit jeweils einem Motiv für eine Laufzeit von zwei bis drei Monaten pro Künstler*in. Die Kunstsäulen, die derzeit mit einem Motiv des Kölner Künstlers Maurits Boettger plakatiert sind, befinden sich in den verschiedensten Stadtbezirken von Köln an gut einsehbaren und viel frequentierten Orten. Die Künstler*innen müssen sich mit einem konkreten Motivvorschlag bewerben. Künstler*innen können auch vogerschlagen werden. Die Vorlage eines konkreten künstlerischen Gestaltungskonzeptes sowie einer Visualisierung ist immer erforderlich.

Die Kosten für Plakatdruck, Plakatierung und Pflege in Höhe von jeweils 3.500 Euro werden übernommen und ein Honorar in Höhe von jeweils 500 Euro für die ausgewählten vier bis sechs Künstler*innen wird ausgezahlt.

Professionelle Künstler*innen aus Köln sowie dem In- und Ausland  können sich bewerben, ebenso können Künstler*innen mit konkreten Motiventwürfen von Kuratorinnen und Kuratoren aus Köln, Freien Kunsträumen und -initiativen sowie Kunstfestivals aus Köln sowie von Museen und Kunstinstitutionen in Trägerschaft der Stadt Köln vorgeschlagen werden.

 Ausführliche Informationen unter: https://www.stadt-koeln.de/artikel/68104/index.html

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Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung

Bewerbungsschluss auf 31. Mai 2020 verlängert

Der BBK-Bundesverband hat beschlossen, seine laufende Ausschreibung zur Beantragung von Projektförderungen im Rahmen von „Kultur macht stark // Wir können Kunst“ nicht zu stoppen. Der Einsendeschluss wird bis zum 31. Mai 2020 verlängert.

Projekte könnten dann ab Mitte August 2020 starten, wenn die Lage es erlaubt.

Unter dem Titel "Wir können Kunst" fördert der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler als Programmpartner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Kunstprojekte lokaler Bündnisse für Bildung für bildungsbenachteilgte Kinder und Jugendliche, die von professionellen Bildenden Künstler*innen durchgeführt werden. Ausschreibungen finden jeweils im April und Oktober statt. 

https://www.bbk-bundesverband.de/projekte/wir-koennen-kunst-kultur-macht-stark/kultur-macht-stark-wir-koennen-kunst/

Die Mitarbeiterinnen im Projektbüro des BBK-Bundesverbands arbeiten z.Zt. überwiegend aus dem HomeOffice. Die telefonische Erreichbarkeit ist dadurch nicht gewährleistet. Schicken Sie Ihre Anfragen bitte an bfb@bbk-bundesverband.de

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NKR Call #2

Einsendeschluss 1. Juni 2020

Der NKR - Neue Kunstraum in Düsseldorf lädt professionell arbeitende Künstlergruppen, Kollektive und Künstlerduos ein, einen Vorschlag für eine Ausstellung oder ein Projekt im NKR einzureichen. Es gibt keine thematischen oder inhaltlichen Einschränkungen. Die einzige Bedingung: Der Vorschlag wurde von einer Künstlergruppen, einem Kollektiv oder Künstlerduo entwickelt. Fotos vom Ausstellungsraum sind auf der Website des NKR zugänglich.

Vorschläge für eine gemeinsam entwickelte Ausstellung oder ein gemeinsam entwickeltes Projekt sollten in einem max. 2-minütigen Videoclip skizziert werden und als passwortgeschützter Vimeo-Link, der offen für einen Download ist, gesendet werden.
Bitte bis zum 01.06.2020 um 23:59:59 Uhr an die Emailadresse nkrcall@web.de
Der Videoclip soll gut lesbare Texttafeln mit Namen und Emailadressen aller beteiligten Künstler*innen enthalten und sich auf die Ausstellungsdauer vom 09.09.2021 bis 10.10.2021 beziehen.

Der NKR bietet ein Basisbudget in der Höhe von 6.000 EUR für Honorare, Fahrt-, Übernachtungs- und Materialkosten und Unterstützung bei zusätzlicher Projektantragstellung.

Eine Jury wählt im Juli 2020 einen Ausstellungsvorschlag bzw. ein Projekt für die Realisierung aus. Die Jury besteht aus Alisa Berger, Lena Ditte Nissen / bergernissen (Köln), Moritz Ellerich / RaumZeitPiraten (Wuppertal, Mühlheim a.d.R., Düsseldorf), Detlef Klepsch (Düsseldorf), Matthias Neuenhofer (Köln) und Anne Schülke (Düsseldorf).

Alle Videoclips werden vom 04.08. bis 09.08.2020 im NKR oder online öffentlich zugänglich gemacht. Die Jury behält sich vor, Arbeiten, die thematisch oder formal nicht geeignet erscheinen, nicht zu zeigen. Die Entscheidung der Jury kann nicht angefochten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es können ausschließlich Videoclips juriert und öffentlich gezeigt werden, die im korrekten Format bis zum 01.06.2020 von Künst- lergruppen, Kollektiven oder Künstlerduos eingereicht werden. Es gilt das Datum des Emaileingangs. Zu beachten ist, dass keine weiteren Materialien gesichtet werden. Es können keine Auskünfte erteilt werden. Wir bitten dafür um Verständnis.
Mit der Einreichung ist die Erlaubnis erteilt, den Videoclip im NKR im genannten Zeitraum öffentlich zu zeigen (inkl. Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit, Social Media und Print). Alle Videos werden 2021 gelöscht. Alle Teilnehmer*innen erklären sich bei der Einreichung damit automatisch einverstanden.
Weitere Infos hier.

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OSTRALE Biennale O21

Einsendeschluss: 28. Juni 2020 

Zum 13. Mal organisiert die OSTRALE – Zentrum für zeitgenössische Kunst in den Sommermonaten ihre internationale Ausstellung zeitgenössischer Künste in Dresden, im Jahr 2021 vom 1. Juli bis zum 3. Oktober. KünstlerInnen und Künstler aller Nationen, Altersgruppen, Hintergründen und Kunstformen sind eingeladen, sich mit ihren Werken für die Teilnahme an der OSTRALE Biennale O21 zu bewerben. Alle Vorschläge werden von einem internationalen Kuratorenteam bewertet, wobei die endgültige Auswahl der Kunstwerke aus den Werken der Bewerber und der von den KuratorInnen eingeladenen KünstlerInnen erstellt wird. Bewerbungen werden ausschließlich online über die OSTRALE-Datenbank vom 25. März bis zum 28. Juni 2020 angenommen.

Teilnahmebedingungen (Überblick)

– Alle Künstler, unabhängig von Alter, Nationalität, Herkunft oder Karrierestatus, sind herzlich eingeladen, sich themenbezogen – Soll / GDP / (Nicht)wachstum / Flüsse, Ströme, Strömungen / Stromaufwärts– zu bewerben. Details zum Thema auf der Webseite der Ostrale.

– Alle Formen der zeitgenössischen bildenden Kunst sind willkommen, einschließlich Zeichnung, Malerei, Grafik, Fotografie, Skulptur, Installation, Performance, Digital- und Videokunst, Klanginstallationen sowie hier nicht benannten Formen.

– Bewerbungen sind ausschließlich online, über das Datenbanksystem der OSTRALE, möglich. 

– Ein Künstler kann sich mit maximal 5 Kunstwerken bewerben.

– Die Bewerber müssen 12 Euro (6 Euro für Kunststudenten) bezahlen, um die Verwaltungskosten des Bewerbungsverfahrens zu decken, unabhängig von der Anzahl der vorgeschlagenen Kunstwerke.

– Im Laufe der Ausstellungsbeteiligung werden dem Künstler absolut keine weiteren Kosten mehr entstehen. Sämtliche Kosten für Transport, Katalog, Ausstellungsorganisation, Material für Artist in Residenz und Versicherung etc. sowie Reise- und Unterkunftskosten für KünstlerInnen, die von der OSTRALE zum Selbstaufbau vor der Ausstellungseröffnung eingeladen wurden, werden vom Veranstalter gestellt.

– Die endgültige Entscheidung der Jury wird nach dem Ende der zweiten Kuratorensitzung (29. November 2020) schriftlich (per Mail) mitgeteilt.

– Die vollständigen Teilnahmebedingungen können Sie auf unserer Website nachlesen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie es sorgfältig gelesen haben, bevor Sie sich bewerben.

https://www.ostrale.org/forum/register.php?l=de

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VIDEONALE.18  // 4. März –18. April 2021

Einsendeschluss: 30. Juni 2020

 Der Call for Entries für die 18. Ausgabe der Videonale ist geöffnet. Das Festivial lädt alle Künstler*innen und Filmemacher*innen herzlich ein, ihre Werke für den Wettbewerb einzureichen.

Die Videonale ist eines der bedeutendsten Festivals für experimentelles Video und Bewegtbild. Sie ist ein wichtiger Treffpunkt für Künstler*innen, Kurator*innen, Sammler*innen und Fachpublikum sowie eine Plattform für die Diskussion aktueller Themen und Ästhetiken des bewegten Bildes. Auf die Eröffnung der Ausstellung folgt ein umfangreiches Festivalprogramm mit Diskur- sprogramm, Performances, Konzerte, Retrospektiven und Netzwerkveranstaltungen.
Die VIDEONALE.18 ist offen für experimentelle Arbeiten aus den Bereichen Einkanal- und Mehrkanalvideo, Videoinstallation, Perfor- mance, Sound Art und Virtual Reality.
Die von einer internationalen Wettbewerbsjury ausgewählten Werke werden in einer Ausstellung im Kunstmuseum Bonn und in ei- nem begleitenden Ausstellungskatalog präsentiert. Alle ausgewählten Künstler*innen erhalten eine Ausstellungsfee und Unterkunft während der Eröffnungstage, sowie die Möglichkeit an Festival- und Netzwerkveranstaltungen teilzunehmen.
Zudem wird unter allen ausgewählten Werken zur Eröffnung der VIDEONALE.18 der mit 5.000 Euro dotierte Videonale Preis der fluentum collection durch eine unabhängige Preisjury vergeben.
REGELN: Künstler*innen jeglicher Nationalität und jeglichen Alters können bis zu drei Arbeiten einreichen. Es gibt keine Einschränkung in Bezug auf die Dauer und das Genre, die eingereichte Arbeit darf jedoch nicht älter als zwei Jahre sein (entstanden nach dem 1. Januar 2018).

BEARBEITUNGSGEBÜHR: Für jede Einreichung wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben* (zahlbar im Rahmen des Einreichprozesses via PayPal): bis 14. Juni 2020: 15 Euro, ab 15. Juni 2020: 25 Euro
*In begründeten Fällen kann die Einreichgebühr entfallen. Für eine Befreiung von der Gebühr sowie bei Einschränkungen für PayPal- Zahlungen wenden Sie sich an submissions@videonale.org
Bei Fragen lesen Sie bitte zunächst den Leitfaden zur Einreichung. Bei weiteren Fragen schreiben an: submissions@videonale.org. Alle weiteren Info hier.

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Lab30

Einsendeschluss: 11. Juli 2020

19. Augsburger Kunstlabor, 29.10.-01.11.2020-  mit dem Motto „Klang Kunst Experimente“ versteht sich das lab30 Festival in Augsburg als Treffpunkt für lokale, regionale und internationale Künstler*innen aus allen Bereich der Medienkunst. An vier Tagen versammeln sich im Kulturhaus abraxas etwa 50 Kreative mit aktuellen Arbeiten in einer Ausstellung, einem Konzert- und Performanceprogramm, Workshops und drei Clubabenden. Das Festival bietet eine Plattform für Kunst- und Technik-Experimente, die unserer schnelllebigen Zeit Rechnung tragen, neue Medien spielerisch einsetzen, unsere Blickwinkel erweitern und zur Interpretation und Umdeutung festgefahrener Rezeptionsweisen einladen. Im Zentrum steht neben der Kunst auch der Austausch zwischen den Künstler*innen untereinander wie auch zwischen Kunstschaffenden und dem stets interessierten Publikum. Lab30 ist damit ein einzigartiger Kommunikations-Ort in der internationalen Festivallandschaft und schafft nachhaltige Begegnungen. Dem Festival stehen 400m2 Ausstellungsfläche, eine BlackBoxBühne, eine kleinere Studiobühne für Klang- und Bildexperimente sowie ein Club zur Verfügung.Das Programm des Festivals setzt sich aus den Einreichungen der Ausschreibung zusammen. Ausführliche Informationen hier.

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Kunst am Bau – Bauvorhaben Eisenbahnknoten Magdeburg

Einsendeschluss: 29. Juli 2020

Das Projekt „Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee“ ist eines der größten Verkehrsprojekte der Landeshauptstadt Magdeburg, Sachsen-Anhalt, seit der Wiedervereinigung. Aufgrund seiner prominenten Lage im Zentrum der Stadt und der Bedeutung als wichtigem Verkehrsknotenpunkt ist im Rahmen des Bauvorhabens auch Kunst-am-Bau vorgesehen.

Der Kunstwettbewerb dient der Förderung von Kunst und Kultur. Er wird bundesweit ausgelobt und als 2-stufiger, offener Wettbewerb mit integrierter Bürgerbeteiligung durchgeführt. Ziel des Kunstwettbewerbes ist das Erlangen von künstlerischen Entwürfen für Wandabschnitte der Brückenwiderlager, ca. 400 m2, und die Auswahl des künstlerisch überzeugendsten Entwurfes durch ein Preisgericht. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen: professionelle, frei-schaffende Künstler*innen, welche zum Zeitpunkt der Auslobung einen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Bewerber müssen Berufserfahrung in der Realisierung von Kunst-am-Bau-Projekten nachweisen (3 realisierte Projekte in den letzten 10 Jahren).

Die 1. Stufe besteht in einem bundesweit ausgelobten, offenen Ideenwettbewerb und wird anonym durchgeführt. Die Bewer-ber*innen sollen in dieser Phase grundsätzliche Lösungsansätze entwickeln. Aus den Bewerbungen der 1. Stufe werden 7 Teilnehmer für die 2. Stufe des Wettbewerbes ausgewählt. Im Rahmen des Auswahlverfahrens der 1. Stufe ist ein Bürgerforum vorgesehen. In der 2. Stufe des Wettbewerbes sind die ausgewählten Entwürfe detailiert auszuarbeiten und vor dem Preisgericht persönlich vorzustellen.

Für die Realisierung des Kunstwerkes stehen max. 112.000 EUR brutto zur Verfügung. Jeder eingeladene Teilnehmer der 2. Stufe erhält pauschal ein Teilnahmehonorar in Höhe von 1.785 Euro brutto inklusive gesetztlicher UmSt. Für die ersten 3 Platzierten sind Preisgelder in Höhe von insgesamt: 4.500 Euro brutto vorgesehen.

Abgabeschluss der Unterlagen für die 1. Stufe ist der 29.7.2020 bis spätestens 16.00 Uhr. Die Realisierung des Kunstwerkes vor Ort kann frühestens ab 02.07.2021 erfolgen.

Ansprechpartner für die Durchführung: Christine Bergmann Koordination_MD@christinebergmann.com, Tel: 0177 464 17 24

Ab dem 20.04.2020 stehen die Auslobung, alle notwendigen Formblätter und Unterlagen zur Bewerbung in der 1. Stufe zum Download bereit unter www.magdeburg.de/AuslobungKunstamBauEUERA

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Tisa von der Schulenburg-Preis 2020: Malerei – Bildhauerei – Grafik

Bewerbungszeitraum: 1. August – 1. September 2020

Zum Wettbewerb sind Künstler*innen zugelassen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Mit dem Preis soll, ohne dass ausdrücklich eine Altersgrenze festgelegt wird, das Werk von Nachwuchskünstler*innen ausgezeichnet werden. Der Tisa von der Schulenburg-Preis wird für Malerei, Bildhauerei und Grafik ausgeschrieben und ist mit 5.000 Euro dotiert. Er kann auf bis zu zwei Teilnehmer*innen aufgeteilt werden. Mit der Preisverleihung geht eine Ausstellung einher, die eine Auswahl der Kunstwerke des/der Preisträgers/Preisträgerin präsentiert. Preisverleihung und Preisträgerausstellung sind im Oktober 2020 in Dorsten vorgesehen. Der/die Preisträger*in, der/die die Arbeiten für die Ausstellung auswählt, muss zur Verleihung persönlich anwesend sein.

Der Preis wird an Künstler*innen vergeben, die sich mit Lebenssituationen von Menschen in einer sich verändernden Gesellschaft, insbesondere der Arbeitswelt, befassen. Die Werke, die der Bewerbung zugrunde liegen, dürfen nicht älter als zwei Jahre und bei anderen Wettbewerben noch nicht prämiert worden sein. Der Verkaufspreis ist anzugeben. 

Über die Vergabe des Förderpreises entscheidet eine Fachjury. 

Die Bewerbungen können vom 01.08. – 01.09.2020 (Poststempel) an die Geschäftsstelle der Stiftung unter folgender Anschrift eingeschickt oder während der Öffnungszeiten (Mo.- Do. 8.00 – 16.00 Uhr, Fr. 8.00 – 13.00 Uhr) abgegeben werden:

Stadt Dorsten, Tisa von der Schulenburg-Stiftung, Postfach 21 02 65, 46269 Dorsten

Bewerbungsbogen und weitere Informationen unter: http://www.tisa-von-der-schulenburg.de/preis-2020/index.html

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Residenzprogramm Kunsthaus Mitte in Oberhausen 

Bewerbungsschluss: (Juni-Dezember 2020) bis zum 30. April 2020, (Januar-Mai 2021) bis zum 31. Oktober 2020

Ein Pilotprojekt, gefördert von der Kunststiftung NRW

Das Kunsthaus Mitte in Oberhausen vergibt einmonatige Residenzen in den Bereichen Darstellende Künste, Bildende Künste, Musik, Film, Literatur, praxisorientierte Wissenschaft, Bildung. Das Residenzprogramm richtet sich an Künstler*innen und Wissenschaftler*innen aus NRW, die ihre Arbeit an der Schnittstelle Gesellschaft/Kunst verorten, bzw. in gesellschaftsrelevanten Kontexten wie dem Kunsthaus Mitte entwickeln wollen und deren Arbeitsweisen systemübergreifend sind. Fachliche Auseinandersetzungen sind gesetzter Bestandteil der Residenzen. Ebenso werden offene Gespräche mit anderen Expert*innen und Resident*innen organisiert; auch besteht die Möglichkeit eines Mentorings. Während jeder Residenz findet eine öffentliche Veran-staltung im Sinne der Resident*innen statt. Die Residenzen werden dokumentiert; nach Ablauf der Pilotphase entsteht eine Publi-kation. 

Voraussetzungen: Arbeitsschwerpunkt und wohnhaft in NRW

Programmzeitraum: Juni 2020 – Mai 2021

Residenzdauer: 1 Monat (in begründeten Ausnahmen zwei Monate); es besteht Residenzpflicht

Leistungen: Arbeitsraum / Wohnmöglichkeit im Kunsthaus und in Oberhausen / 1.000 Euro Stipendium / 200 Euro Reise und Verpflegungspauschale / bis zu 500 Euro Materialkostenerstattung

Bewerbung: Vorhaben (max. 2 DIN A4), unter Angabe des präferierten Monats und eines alternativen Monats, CV, bisherige Arbei-ten, Foto-/Video-Links für die Residenzen im Juni bis Dezember 2020 bis zum 30. April 2020, für die Residenzen im Januar bis Mai 2021 bis zum 31. Oktober 2020 ausschließlich per E-Mail an: info@kunsthausmitte.de

Infoveranstaltung: Samstag 23. Mai 2020, 15 Uhr, Kunsthaus Mitte, Paul Reusch Straße 60, 46045 Oberhausen

https://www.facebook.com/KunsthausMitte-107918377434843/?__tn__=HHH-R

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Informationen

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Erreichbarkeit

Für Fragen aller Art sind wir nach wie vor erreichbar, allerdings nur per Mail, ggf. kann ein Telefontermin vereinbart werden.

Bitte schreiben an: info@bbk-koeln.de

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Umfrage des BBK Bundesverbandes – bitte teilnehmen!

Mit der Umfrage zur wirtschaftlichen und sozialen Situation Bildender Künstlerinnen und Künstler erhebt der BBK Bundesverband umfassend Daten, die für eine wirksame Interessenvertretung gebraucht werden. Das wird in Zeiten von existenzbedrohenden Einbußen in der aktuellen Corona-Pandemie noch deutlicher. Wir bitten Euch daher herzlich um Beteiligung!  

Die Fragen können bis zum 15. Mai 2020 online beantwortet werden unter

https://umfrage.bbk-bundesverband.de

DANKE!!!

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Corona-Kultur-Sprechstunde

In einem Pilotprojekt bietet der Kulturrat NRW zunächst bis zum 20. Mai 2020 individuelle telefonische Beratungen für Kulturschaffende in NRW an.

Die Berater erreichen Sie telefonisch ausschließlich zu den auf der Webseite angegebenen Zeiten:

https://www.kulturrat-nrw.de/start-der-corona-kultur-sprechstunde/

Die Sprechzeiten werden wöchentlich aktualisiert. Anfragen per Email sind ebenfalls möglich.

Rainer Bode (ehemaliger Geschäftsführer der LAG Soziokultureller Zentren), Telefon: 0251-132475

Anfragen an Rainer Bode: r.bode@muenster.de

Harald Redmer (Co-Geschäftsführer des NRW Landesbüros Freie Darstellende Künste), Telefon: 0251-4888339

Anfragen an Harald Redmer: CoronaKulturrat@web.de

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Aktuelle Coronoa-Info des Kulturrates NRW

https://www.kulturrat-nrw.de/mitglieder-informationen-28-04-2020-rundbrief-nr-16/

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Kreative zu arm für die Grundrente – Senkung des geforderten Mindesteinkommens

„Lebensleistung verdient Respekt.“ Stimmt. Das gilt für alle. Auch für Kreative. Die nun bekannt gewordenen Bedingungen für den Bezug von Grundrente werden jedoch viele Kreative ausschließen: Zusätzlich zu den mindestens 33 Jahren Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung muss ein Mindesteinkommen von mindestens 30 % des bundesweiten Durchschnittseinkommens (2018: 12.624 Euro) erwirtschaftet worden sein. Wer darunter liegt, fällt durchs Raster. Sehr viele Künstler*innen werden dies absehbar nicht erreichen! Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) fordert gemeinsam mit anderen Künstlerverbänden in einem Appell, diese zweite Hürde auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken – orientiert am Mindesteinkommen, das mit gutem Grund Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist.  

Mitunterzeichnung bitte hier: 

https://www.bbk-bundesverband.de/beruf-kunst/soziale-sicherung/altersvorsorge/mitunterzeichnung-appell/

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Publikation Mit Kunst bauen

„Mit Kunst bauen“ richtet sich an Bauherren der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft ebenso wie an Künstler, Planer und Architekten, die im Zuge einer Baumaßnahme Kunstwerke realisieren wollen. Je frühzeitiger das Vorhaben formuliert wird, Kunst am Bau zu planen und zu realisieren, desto günstiger sind die Bedingungen dafür, das gesteckte Ziel zu erreichen. 

Die Publikation enthält Antworten auf folgende Fragen: Wie wird üblicherweise Kunst am Bau geplant und realisiert? Wie können Künstler in Baumaßnahmen einbezogen werden? Wie werden künstlerische Projekte im Rahmen von Baumaßnahmen entwickelt, erfolgreich umgesetzt und kommuniziert? 

Bestellungen und Downloads unter https://www.bbk-bundesverband.de/beruf-kunst/kunst-am-bau/mit-kunst-bauen/

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