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Podiumsdiskussion am 16. August 2022, Kunstmuseum Bochum

Fair arbeiten in der Kunst!? Wie Honorare und soziale Absicherung besser werden können

Die unzureichende Wertschätzung der künstlerischen Arbeit durch ein ineinandergreifendes System aus angemessener Bezahlung, sozialer Absicherung und ausreichender Renten zu ersetzen, ist schon seit vielen Jahren eine immer wieder vorgetragene Forderung 
der Kulturverbände an die Politik. Die Corona-Pandemie und die mit ihr einhergehende Verdeutlichung der prekären Lebensverhältnisse im Kulturbereich hat jetzt einmal mehr den dringenden Handlungsbedarf deutlich gemacht. Dass nun die Landesregierung und -verwaltung in NRW sowie auch die Koalition auf Bundesebene die Einkommens- und soziale Sicherung von Künstler:innen in den Fokus nimmt ist sehr zu begrüßen. 
Daran soll unsere Veranstaltung anschließen. Zusammen mit Künstler:innen und Kulturverwaltungen aus NRW möchten wir bei dieser Podiumsdiskussion konkrete Lösungsansätze erörtern. Ergänzend möchten wir die Meinung der Ausstellungsorte und der Kommunen in die Diskussion einbringen, da Konzepte zur Ausstellungsvergütung und Honoraruntergrenzen verpuffen, wenn sie nicht mittels weiterer finanzieller Ausstattung wirken können. 

Auf dem Podium:

 Dr. Hildegard Kaluza, Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW: Zum Stand der Verwaltungsvorhaben / Die Perspektiven der Politik und Verwaltung des Landes NRW

Kristina Scepanski, Direktorin Westfälischer Kunstverein, Münster 

Doris Frohnapfel, Köln, Künstlerin, Co-Vorsitzende BBK Landesverband NRW

Thorsten Krämer, Wuppertal, freier Autor

Apostolos Tsalastras, Kämmerer und Kulturdezernent der Stadt Oberhausen 

Moderation: Peter Grabowski, der kulturpolitische reporter 

Dienstag, 16.8.2022, 17 Uhr im  
Kunstmuseum Bochum, Kortumstr. 147, 44787 Bochum, Einlass ab 16:30 Uhr / Eintritt frei

Um Anmeldung wird gebeten unter kontakt@bbk-landesverband-nrw.de

Veranstalter/Organisator: Kulturwerk des BBK Nordrhein-Westfalen e.V., Mathiasstr. 15. 50676 Köln, Tel 0221 99 12 832
www.bbk-landesverband-nrw.de

Die Veranstaltung wird gefördert durch das  
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Informationen zum Thema gibt unsere Broschüre "Kunst Relevanz – Arbeit und Gesellschaft", die Sie hier downloaden können. Das WDR Forum hat unsere erste Podiumsdiskussion zum Thema aufgezeichnet, nachzuhören hier

 

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16 August: WORKSHOP
zu Bewerbungen auf Artist-in-Residence-Ausschreibungen und andere Förderprogramme
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WORKSHOP
zu Bewerbungen auf Artist-in-Residence-Ausschreibungen
und andere Förderprogramme

Di 16 August 2022, 10—19 Uhr
(Lunchpause 13—14 Uhr)

In Kooperation mit BBK Köln
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Registrierung bis 11.08: ps@temporarygallery.org

Die Veranstaltung ist Teil des Projekts "and only the birds fly first class...".


Workshop zu Bewerbungen auf Artist-in-Residence-Ausschreibungen und andere Förderprogramme — praxisbezogen auswählen und erfolgreich bewerben
geleitet von Kati Gausmann 


Bewerbungen sind mittlerweile ein fester Bestandteil des beruflichen Alltags bildender Künstlerinnen und Künstler, sei es auf Stipendien, Projektförderungen oder Auslandsaufenthalte. Gerade letztere haben immer größeren Anteil an der Vernetzung und dem beruflichen Erfolg professioneller Künstler*innen. Doch wo findet man geeignete Open-Calls auf Artist-in-Residence-Programme? Welche Residenz macht für die eigene künstlerische Praxis und Lebensführung Sinn? Und was muss bei einer Bewerbung generell beachtet werden?

Der praxisorientierte Workshop vermittelt einen Überblick über Artist-in-Residence Suchportale, Bewerbungsverfahren und Finanzierungsmöglichkeiten. Im ausführlichen Praxis-Teil werden die Bewerbungsunterlagen der Teilnehmenden besprochen und  individuelle Hilfestellung für die eigene Bewerbung auf passende AiR- und andere Förderprogramme gegeben. Wir erarbeiten konkrete Entscheidungshilfen für die eigene Auswahl und Bewerbung. Ein besondere Fokus liegt dabei auf den vorhandenen Texten der Teilnehmenden wie Artist Statement, Motivationsschreiben und Projektvorstellungen.

Dafür widmen wir uns Fragen wie:
-Wie analysiere ich eine Ausschreibung?
-An wen richtet sich meine Bewerbung?
-Welches AiR-Programm ist für meine künstlerische Praxis und Lebensführung geeignet?
-Wie formuliere ich meinen Projektvorschlag für die Bewerbung?
-Brauche ich ein Artist Statement und wie formuliere ich es?
-Was muss meine Vita beinhalten?
-Wie stelle ich mein Portfolio zusammen und welche Texte müssen ins Portfolio?

Bitte Bewerbungsunterlagen soweit vorhanden möglichst analog mitbringen! 
Z.B. Portfolio oder Katalog, Vita, Artist Statement, Projektvorschlag, gegebenenfalls Ausschreibungen. Gerne auch (erfolgreiche oder erfolglose) Bewerbungen auf vergangene Ausschreibungen (AiR-Programme oder andere) mitbringen! Bitte auch ein internetfähiges Endgerät mitbringen.


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WORKSHOP
on applications to artist-in-residence calls
and other funding programmes

Tue 16 August 2022, 10 a.m.—7 p.m.
(lunch break 1—2 p.m.)

In cooperation with BBK Köln
The number of participants is limited.
Register here until 11 August: ps@temporarygallery.org

The event is part of the project “and only the birds fly first class...“.


Workshop on applications to artist-in-residence calls
and other funding programmes — practice-oriented selection and successful application
The workshop will be conducted by Kati Gausmann


Applications have become an integral part of the everyday professional life of visual artists, be it for grants, project funding or stays abroad. The latter in particular play an increasingly important role in the networking and professional success of professional artists. But where can one find suitable open calls to artist-in-residence programs? Which residency makes sense for one's own artistic practice and lifestyle? And what do you have to consider when applying in general?

The practice-oriented workshop provides an overview of artist-in-residence search portals, application procedures and funding opportunities. In the detailed practical part, the application documents of the participants will be discussed and individual support for their own application for suitable AiR and other funding programs will be given. We develop concrete decision-making aids for the own selection and application. A special focus is on the participants' existing texts such as artist statements, letters of motivation and project presentations. 

For this, we will address the following questions:
-How do I analyze an advertisement?
-Who is my application aimed at?
-Which AiR program is suitable for my artistic practice and lifestyle?
-How do I formulate my project proposal for the application?
-Do I need an artist statement and how do I formulate it?
-What does my resume need to include?
-How do I compile my portfolio and which texts need to be in the portfolio?

Please bring your application documents, if available, in analog form!
E.g. portfolio or catalog, vita, artist statement, project proposal, calls for proposals if applicable. Feel free to also bring (successful or unsuccessful) applications to past calls (AiR programs or others)! Please also bring an internet-enabled device.





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Ausschreibungen

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VOLKSWAGEN FELLOWSHIP

BEWERBUNGSSCHLUSS: 15. AUGUST 2022

Der Förderverein der Städtischen Galerie Wolfsburg, jugend in der galerie e.V., und der Volkswagen Konzern schreiben zum fünften Mal ein Stipendium für Kunstvermittler*innen aus. Mit der Volkswagen Fellowship werden Kunstvermittler*innen sowie innovative Ansätze für die Vermittlung zeitgenössischer Kunst gefördert. Das Stipendium wird für jeweils ein Jahr vergeben, und das Format ist speziell für die Städtische Galerie Wolfsburg ausgelegt.

Ziel des Stipendiums ist es, Raum für die Entwicklung und Umsetzung von Ideen, Konzepten für Kunstvermittler*innen am Beginn ihrer Karriere zu geben. Dabei sollen herkömmliche Routinen im Umfeld einer sich verändernden Gesellschaft und ihren dringenden Fragen sowie Herausforderungen überprüft und neue Sichtweisen eröffnet werden. Das Stipendium richtet sich an Absolvent*innen der Fachrichtung Kunstpädagogik mit maximal fünf Jahren Berufserfahrung. Daneben können sich Vermittler*innen fachverwandter Richtungen oder Künstler*innen bewerben, die im Feld der Kunstvermittlung aktiv sind.

Die Förderung erfolgt durch die monatliche Vergabe des Stipendiums in Höhe von 1.500,- € über einen Zeitraum von 12 Monaten (1. Oktober 2022 bis 30. September 2023). Die Auszahlung erfolgt quartalsweise im Voraus.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen der Städtischen Galerie Wolfsburg bis zum 15. August 2022 digital vorliegen.

Weitere Informationen gibt es unter kunsthistoriker.org.

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AUSSTELLUNGSFÖRDERUNG DES IFA

BEWERBUNGSSCHLUSS: 15. AUGUST 2022

Das Programm Ausstellungsförderung unterstützt internationale Ausstellungsprojekte in öffentlichen Museen, Kulturinstitutionen und Galerien im Ausland. Das Programm ist offen für zeitgenössische bildende Künstlerinnen und Künstler, die aus Deutschland sind oder seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben. Gefördert werden Einzel- und Gruppenausstellungen, die Beteiligung an einem internationalen Ausstellungsprojekt oder einer Biennale im Ausland.

An wen richtet sich das Programm?

• Das Programm richtet sich an zeitgenössische Bildende Künstlerinnen und Künstler, die seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben.

• Es können Anträge gestellt werden für Einzelausstellungen und Teilnahmen an Gruppenausstellungen, wie bspw. Biennalen, die außerhalb von Deutschland stattfinden.

• Bei Anträgen zu Biennalen oder anderen Gruppenausstellungen akzeptieren wir nur einen Gesamtantrag für alle deutschen oder aus Deutschland teilnehmenden Bildende Künstlerinnen und Künstler. Falls das nicht möglich ist, bitten wir um Rücksprache.

Was beinhaltet die Förderung?

• Transportkosten

• Reise- und Aufenthaltskosten der Künstlerinnen und Künstler

• Mietkosten für technische Geräte, die für die Ausstellungspräsentation benötigt werden

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RESIDENZEN FÜR BILDENDE KÜNSTLER:INNEN AUS DER UKRAINE

BEWERBUNGSSCHLUSS: 31. AUGUST 2022

Die Stiftung Kunstfonds setzt ein "Sonderförderprogramm Ukraine" in Höhe von 500.000 Euro um. Die Mittel stammen aus dem vom Deutschen Bundestag bewilligten Sonderhaushalt "Ukraine".

Ziel des Sonderförderprogrammes ist es, bildende Künstler:innen, die aufgrund des aktuellen Kriegsgeschehens aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind und nun hier Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten benötigen, zu unterstützen. Einrichtungen, die für diese Künstler:innen Residenzen anbieten, sollen in ihrem Engagement gestärkt werden.

Antragsberechtigt sind daher Künstlerhäuser, Atelierhäuser, Kunstvereine, Kommunen und Einrichtungen des Kunstbetriebs, die in Deutschland Unterkunft und Arbeitsmöglichkeit - sog. Residenzen - für seit Kriegsbeginn aus der Ukraine geflüchtete bildende Künstler:innen zur Verfügung stellen.

Die geförderten Einrichtungen erhalten eine monatliche Pauschale von bis zu 1.000 Euro für künstlerische Betreuung und Betriebskosten. Zusätzlich erhalten die Residenz-Künstler:innen ein monatliches Stipendium von je 1.500 Euro, das über die Einrichtungen ausgezahlt wird. Die Auswahl der Künstler:innen sowie die Antragstellung für Stipendien und Monatspauschalen erfolgt über die Einrichtungen.

Der Bewerbungsschluss ist der 31. August 2022 (24 Uhr).

Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich über das Bewerbungsportal der Stiftung Kunstfonds auf bewerbung.kunstfonds.de.
Der Bewilligungszeitraum ist vom 1. September bis zum 31. Dezember 2022. Bei kürzerer Residenzlaufzeit verkürzt sich der Bewilligungszeitraum entsprechend.

Detaillierte Fördergrundsätze und Hinweise zur Antragstellung finden Sie HIER.
Informationen und FAQs stehen HIER zur Verfügung.

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RESIDENZSTIPENDIUM DER STIFTUNG KÜNSTLERDORF SCHÖPPINGEN

BEWERBUNGSSCHLUSS: 31. AUGUST 2022

Die Stiftung Künstlerdorf Schöppingen hat die Förderung internationaler Künstler:innen durch die Organisation eines Residenzprogramms zur Aufgabe. Während des Arbeitsaufenthaltes im Künstlerdorf ist es den Stipendiat:innen möglich, Freiräume ohne zeitlichen oder finanziellen Druck zu nutzen und fokussiert zu arbeiten.

Die Stiftung Künstlerdorf Schöppingen ist in zwei denkmalgeschützten Gutshöfen aus dem frühen 19. Jahrhunderts untergebracht. Es stehen insgesamt sechs Appartements für Autor:innen, sechs Wohnateliers für bildende Künstler:innen sowie zwei größere Wohneinheiten mit mehreren Schlafzimmern zur Verfügung.

Bewerben können sich professionelle Künstler:innen, Autor:innen und Komponist:innen. Die Ausschreibung richtet sich an Menschen jeder Nationalität und jeden Alters. Alle Stipendien betragen monatlich 1.500,- Euro, abzüglich ca. 100,- bis 200,- Euro Miet- und Betriebskosten. Reise-, Versicherungs- oder Materialkosten werden nicht übernommen. Der Zeitraum des Arbeitsaufenthalts, mit einer Dauer zwischen zwei bis sechs Monaten, kann nach Absprache und Verfügbarkeit gewählt werden.

Bewerbungen für das nächste Jahr können vom 20. Juni bis zum 31. August 2022 eingereicht werden.

Weitere Informationen gibt es unter stiftung-kuenstlerdorf.com.

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KAHNWEILER-PREIS

BEWERBUNGSSCHLUSS: 01. SEPTEMBER 2022

Der Kunstpreis der Daniel-Henry Kahnweiler-Gedenkstiftung in Rockenhausen (Pfalz) wird 2022 für Arbeiten auf Papier ausgeschrieben.

Teilnahmeberechtigt sind Absolvent*innen einer Kunsthochschule bzw. einer Kunstakademie, Mitglieder eines Berufsverbandes bildende*r Künstler*innen, die eine abgeschlossene Ausbildung an einer Kunstschule, eine Ausstellungs- oder Publikationspraxis oder eine kontinuierliche Beschäftigung mit bildnerischer Gestaltung aufweisen können.

Der Preis ist mit 10.000,- € dotiert.

Abgabetermin der Fotografien für die erste Jurierungsrunde ist der 01.09.2022.

Weitere Informationen gibt es unter rockenhausen.de.

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NÜRTINGER ATELIERSTIPENDIUM

BEWERBUNGSSCHLUSS: 05. SEPTEMBER 2022

Die Stadt Nürtingen schreibt in Verbindung mit dem Kunstverein Nürtingen e.V. und der Freien Kunstakademie Nürtingen wieder ein Atelierstipendium zur kostenlosen Nutzung eines Ateliers aus. Das Stipendium ist auf zwei Jahre befristet und beginnt mit dem neuen Jahr, am 1. Januar 2023. Den Abschluss des Stipendiums bildet im November 2024 eine Ausstellung mit Katalog in den Räumen des Kunstvereins.

Bewerben können sich professionell arbeitende bildende Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in den Landkreisen der Kulturregion Stuttgart, die nicht mehr in der Ausbildung sind und während der zwei Jahre regelmäßig im Atelier der Stadt arbeiten.

Interessierte können sich bis zum 5. September schriftlich bewerben.

Weitere Informationen gibt es unter nuertingen.de.

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FÖRDERPREIS »KATALOGE FÜR JUNGE KÜNSTLER«

BEWERBUNGSSCHLUSS: 15. SEPTEMBER 2022

Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung hat 1982 das Programm "Kataloge für junge Künstler" eingerichtet. Mit diesem Programm möchte die Stiftung vielversprechenden Nachwuchskünstler*innen einen eigenen Katalog ermöglichen. Gleichzeitig sollen Ausstellungsträger ermutigt werden, neue und innovative Ausstellungskonzepte zu entwickeln.

Jährlich werden drei Kataloge und die dazugehörigen Ausstellungen gefördert.

Die Stiftung fördert Katalog und Ausstellung mit insgesamt bis zu 40.000 €. Sie erwartet eine Mitfinanzierung sowohl der Ausstellung als auch des Katalogs durch den Antragsteller in Höhe von mindestens einem Viertel der Gesamtkosten. Die jeweils für Katalog und Ausstellung beantragten Fördermittel sind nicht wechselseitig deckungsfähig.

Einsendeschluss ist am 15. September des jeweiligen Jahres.

Weitere Informationen gibt es unter krupp-stiftung.de.

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NEUSTART PLUS-STIPENDIUM FÜR BILDENDE KÜNSTLER:INNEN

BEWERBUNGSSCHLUSS: 15. SEPTEMBER 2022

Die Stiftung Kunstfonds schreibt 550 Halbjahresstipendien für freiberuflich tätige bildende Künstler:innen in Höhe von je 18.000 Euro aus.

Das "Sonderförderprogramm NEUSTART plus-Stipendium" will bildenden Künstler:innen ein konzentriertes Arbeiten ermöglichen sowie ihnen den Freiraum geben, eine nachhaltige Basis für das weitere künstlerische Schaffen aufzubauen bzw. zu stärken.

Antragsberechtigt sind bildende Künstler:innen, die solo-selbstständig und freischaffend tätig sind, dauerhaft in Deutschland leben und nicht immatrikuliert sind. Bewerber:innen dürfen nicht angestellt sein, eine geringfügige Beschäftigung ("Minijob") ist jedoch zulässig. Auch Künstler:innen-Duos können sich bewerben. Das Stipendium wird vom 1.1.2023 bis zum 30.6.2023 ausbezahlt. Der Förderzeitraum ist nicht verschiebbar. Von einer Antragstellung ausgeschlossen sind Künstler:innen, die in den Jahren 2020, 2021 oder 2022 ein Arbeitsstipendium der Stiftung Kunstfonds (18.500 bzw. 22.000 Euro) erhalten haben.

DEADLINE: 15. September 2022, 24 Uhr

Weitere Infos, Bewerbungsformular und Fördergrundsätze finden Sie unter: www.kunstfonds.de

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