Anne Cichos & Heike Lessel – vorübergehend

Die aktuelle Ausstellung 'vorübergehend' von Heike Lessel und Anne Cichos ist noch bis Ostern durch unsere Fensterfront zu sehen!

Anne Cichos zeichnet. Sie setzt sich dabei einerseits mit dem Material auseinander, andererseits mit Themen wie Raum, Zeit, Bewegung, Konzentration, Ausdauer. Ursprünglich von der Malerei kommend, fertigt sie seit Jahren ausschließlich Zeichnungen, mal als Einzelarbeiten, mal als Serien – bis hin zu wandfüllenden Installationen. In ihren Arbeiten eröffnet sie einen Dialog zu anderen Kunstformen, vor allem Malerei und Fotografie, in deren Grenzbereiche sie mimetisch vorstößt.

Heike Lessel malt. Sie schichtet Pigmentlasur auf Pigmentlasur in unzähliger Folge zu einem monochromen Farbraum, in dem eine Form oder Zeichnung zu erahnen ist. Die Konturen bleiben dabei unscharf, unkonkret, unfassbar. Es scheint eine Bewegung zu entstehen, sacht, aber stetig. Diese Interferenzen kommen im lebendigen Tageslicht am besten zur Geltung. So strahlen die stillen Arbeiten in ihrer satten Farbigkeit auf den Raum aus. 

Vernis­sage: Do, 27.02.20, 19 Uhr

Laufzeit:  27.02.20 – Ostern

Mehr...

---

Aktuelles zu COVID-19

---

Unsere Erreichbarkeit

Für Fragen aller Art sind wir nach wie vor erreichbar, allerdings nur per Mail, ggf. kann ein Telefontermin vereinbart werden. Bitte schreiben an: info@bbk-koeln.de oder info@matjoe.de

---

Erste Rückmeldungen zum Antragsverfahren „SOFORTHILFE NRW"

 Die ersten Rückmeldungen zum Antragsverfahren "Soforthilfe NRW" haben uns erreicht. Das Antragsverfahren sei unkompliziert und Bewilligungen werden schon in wenigen Tagen ausgesprochen. Das ist sehr erfreulich.

Hier einige Erläuterungen zum Antrag, weitere finden sich auf der Webseite des Ministeriums.

Hier ein Auszug der allgemeinen Fragen & Antworten (Auszug):

Was wird gefördert?

• Die Unternehmen (auch Solo-Selbständige) sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Finanzierungsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä., sowie dem Erhalt von Arbeitsplätzen durch einen Zuschuss unterstützt werden. (Zur Reduzierung von Personalkosten gibt es das Kurzarbeitergeld) 

Voraussetzung: erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Dies wird angenommen, wenn

• mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Corona-Krise weggefallen ist (d.h. sich das Volumen des Auftragsbestandes mehr als halbiert hat) oder

• die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert sind (für einen noch im März gestellten Antrag werden die Umsätze im Monat März 2020 gegenüber dem Monat März 2019 zugrunde gelegt. Wird der Antrag im April 2020 gestellt, ist der Vergleichsmonat April 2019. Kann der Vorjahresmonat nicht herangezogen werden (z.B. bei Gründungen), gilt der Vormonat. oder

• die Möglichkeiten den Umsatz zu erzielen durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie massiv eingeschränkt wurden oder

• die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen (= Finanzierungsengpass) 

Der Antragsteller muss versichern, dass der Finanzierungsengpass nicht bereits vor dem 1. März bestanden hat. Der Antragsteller muss zusätzlich erklären, dass es sich bei dem Unternehmen zum Stichtag 31. Dezember 2019 nicht um ein "Unternehmen in Schwierigkeiten" handelte. 

 Wofür darf der Zuschuss genutzt werden?

Der Zuschuss kann genutzt werden, um finanzielle Engpässe, wie z.B. Bankredite, Leasingraten, Mieten usw., zu bedienen. Der nach Prüfung des Antrags elektronisch übermittelte Bewilligungsbescheid, kann auch bei der Bank vorgezeigt werden. Er gilt als Nachweis, dass das Land den Zuschuss auszahlen wird. 

Soloselbständige im Hauptwerwerb beziehen ihren Lebensunterhalt aus ihrer selbstständigen Tätigkeit und müssen daher auch ihr eigenes Gehalt erwirtschaften, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sofern der Finanzierungsengpass beim Soloselbstständigen im Haupterwerb dazu führt, dass er sein regelmäßiges Gehalt nicht mehr erwirtschaften kann, dient die Soforthilfe auch dazu, das eigene Gehalt und somit den Lebensunterhalt zu finanzieren.

Wird immer der Maximalbetrag ausgezahlt?

Ja. Die Zuschüsse sind nach Mitarbeiterzahl gestaffelt. Innerhalb der entsprechenden Staffelung erhalten Sie den vollen Betrag. Bis zu 5 Mitarbeiter 9.000 Euro, bei bis zu 10 Mitarbeitern 15.000 Euro und bei bis zu 50 Mitarbeitern 25.000 Euro. Bei Überkompensation sind die Beträge zurückzuzahlen. Entsprechende Hinweise und die Kontonummer für die Rückzahlung zuviel erhaltener Soforthilfen enthält der Bewilligungsbescheid.

---

Corona-Pandemie

Alles Wissenswerte für Künstler*innen zur Corona-Pandemie und zu den Nothilfepaketen auf der Webseite des BBK Bundesverbandes.

---

Die Stiftung Sozialwerk der VG Bild-Kunst

Interessant für Mitglieder der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (VG Bild-Kunst): Die Stiftung Sozialwerk der VG Bild-Kunst kann einmalige oder befristete Hilfen als Überbrückungszahlungen zur Aufrechterhaltung bestehender Verpflichtungen bei Eintritt einer unerwarteten Notsituation bewilligen."Bei Stellung eines Antrags ist zu beachten, dass die Zahlungen der Stiftung Sozialwerk der VG Bild-Kunst kein Ersatz für gesetzliche Sozialleistungen sind, sondern eine Hilfsleistung in Notfallsituationen von Urheberinnen und Urhebern. Soweit bereits Sozialleistungen wie zum Beispiel Hartz IV oder auch Grundsicherung im Rentenalter bezogen werden, ist der individuell notwendige Lebensunterhalt gesichert. Unterstützung kann daher nur gewährt werden für berufsspezifische Notlagen, die von den sozialen Sicherungssystemen nicht erfasst werden.“
Weitere Infos hier.

---

Sicherung des Lebensunterhaltes: notfalls Grundsicherung

Wer zu wenige oder keine eigenen Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts zur Verfügung hat, kann Grundsicherung beantragen. Ansprechpartner ist das zuständige Jobcenter. Für Neuanträge auf Grundsicherung (ALG II) ab dem 1. März bis einschließlich zum 30. Juni 2020 gelten Erleichterungen:

• Wichtig für Künstler*innen: Die Selbstständigkeit kann beibehalten werden, sie muss nicht aufgegeben werden. 

• Es entfällt für die ersten 6 Monate die Vermögensprüfung, wenn erklärt wird, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist.

• In den ersten 6 Monaten des Leistungsbezugs werden die Ausgaben für Miete und Heizung für die Wohnung in tatsächlicher Höhe anerkannt.

• Kinderzuschlag (KiZ) als Alternative zur Grundsicherung erhält, wessen Einkommen zwar für ihn selbst, nicht aber für seine Familie reicht. Bei Neuanträgen ist nun nur noch das Einkommen des letzten Monats (anstelle des letzten halben Jahres) entscheidend. Bei Einkommensverlusten etwa von selbstständigen Eltern entsteht so schneller ein Anspruch.

Weitere Informationen hier / Zum Antrag hier

---

Ausschreibungen

---

Stipendium des Landes Nordrhein-Westfalen für Medienkünstlerinnen 2020 & 2021

Bewerbungsschluss: 15. April 2020

Trotz der aktuellen Lage werden die beiden Stipendien wie angekündigt vergeben. Die ursprüngliche Zeitplanung bleibt erhalten. Allerdings ergibt sich eine wichtige Änderung in den Teilnahmebedingungen: Bewerbungen können ab sofort ausschließlich in digitaler Form per E-Mail an info@medienwerk-nrw.de übermittelt werden.

Für die Jahre 2020 und 2021 wird jeweils ein Stipendium für Medienkünstlerinnen vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen vergeben. Die Stipendien richten sich an Medienkünstlerinnen, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Voraussetzung ist, dass sie ein neues Projekt realisieren möchten und sich mit einem entsprechenden Konzept bewerben.
Ziel der Stipendien ist es, die Entwicklung eines neuen Werks zu fördern sowie den Künstlerinnen Freiraum für die Erprobung neuer künstlerische Methoden und Herangehensweisen zu ermöglichen. Die Stipendien sind nicht an eine Residenzpflicht gebunden und für eine Bewerbung gibt es keine Altersbegrenzung. Studentinnen, Künstler*innengruppen sowie männliche Bewerber sind jedoch ausgeschlossen. Die Stipendien für die Jahre 2020 und 2021 werden ohne thematische Vorgaben ausgeschrieben. Das erste Stipendium beginnt am 1. Juli 2020, das zweite am 1. Januar 2021. Die Stipendiatinnen erhalten jeweils sechs Monate lang eine Unterstützung von monatlich 1.000 EUR sowie eine einmalige Materialpauschale in Höhe von 1.660 EUR, insgesamt also jeweils 7.660 EUR. Eine Fachjury entscheidet über die Vergabe des Stipendiums. Die beiden Stipendien werden vom Büro medienwerk.nrw (angesiedelt beim Hartware MedienKunstVerein) in Dortmund betreut.
Bewerbungen bitte ausschließlich in digitaler Form per E-Mail an info@medienwerk-nrw.de.

Weitere Infos hier.

---

EINZEL-/KOOPERATIONS-STIPENDIEN DER KULTURSTIFTUNG SCHLOSS WIEPERSDORF

BEWERBUNGSSCHLUSS: 15. APRIL 2020

Die Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf gewährt nach Maßgabe nachfolgender Leitlinien und unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Landesmittel Aufenthaltsstipendien an KünstlerInnen sowie WissenschaftlerInnen in Schloss Wiepersdorf (Land Brandenburg/Fläming). 

Antragsberechtigt sind nationale und internationale KünstlerInnen sowie WissenschaftlerInnen unter anderem aus dem Bereich Bildende Kunst (u. a. Malerei, Grafik, Skulptur, Medienkunst und Fotografie), die eine künstlerische oder wissenschaftliche Ausbildung abgeschlossen haben, an einer Promotion arbeiten oder sich bereits mit Veröffentlichungen bzw. durch eine langjährige professionelle künstlerische oder wissenschaftliche Arbeit ausgezeichnet haben und ihre Befähigung in Arbeitsproben nachweisen können.

Das Aufenthaltsstipendium hat eine Dauer von drei Monaten und wird für die Zeiträume März bis Mai, Juni bis August oder September bis November gewährt. 
Neben der freien Unterkunft und Verpflegung in Schloss Wiepersdorf erhalten die StipendiatInnen aller Sparten je eine monatliche Barleistung von 1.200 Euro und einen einmaligen Sachkostenzuschuss in Höhe von 480 Euro. Bei Verkürzung des Aufenthalts reduziert sich der Sachkostenzuschuss um jeweils 160 Euro pro Monat.

Für ein Einzelstipendium können sich KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen, die den Aufenthalt alleine bestreiten möchten, bewerben.
Kooperations-Stipendien zeichnen sich dadurch aus, dass die BewerberInnen jeweils bis zu zwei Personen benennen, mit denen sie in Schloss Wiepersdorf gemeinsam an ihren künstlerischen Produktionen arbeiten. Mit der Bewilligung eines Kooperations-Stipendiums erhält die Stipendiatin oder der Stipendiat damit ein weiteres Zimmer, in dem entweder ein Gast für den gesamten Zeitraum wohnt oder zwei Gäste nacheinander anreisen, mit denen sie oder er an dem Projekt arbeitet. Die benannten Personen können aus sämtlichen künstlerischen Bereichen – auch aus handwerklichen Bereichen – stammen. Sie erhalten die gleichen Konditionen wie die StipendiatInnen.

Die Bewerbungsfrist für ein Stipendium im Jahr 2021 (März bis November 2020) endet am 15. April 2020.

Weitere Informationen gibt es unter schloss-wiepersdorf.de.

Kontakt:
Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf
Bettina-von Arnim-Str. 13
14913 Wiepersdorf
info(at)schloss-wiepersdorf.de

---

DEUTSCH-FRANZÖSISCHES RESIDENZPROGRAMM RESONANCIAS

BEWERBUNGSSCHLUSS: 20. APRIL 2020

Das Goethe-Institut Chile und das Institut Francais Chile bieten ein französisch-deutsches Residenz-Programm für Forscher*Innen an, in dessen Rahmen ca. fünf Zweierteams -jeweils ein Mitglied aus Deutschland und aus Frankreich- in Chile eine gemeinsame Feldforschung innerhalb von einem Monat in der 2. Jahreshälfte 2020 durchführen.

Der Fokus unseres Programms liegt in der Durchführung von territorialen Untersuchungen, die schwerpunktmäßig die Bedeutung der Problematiken vor Ort in den Vordergrund stellen; die Herangehensweise, sei sie künstlerischer, wissenschaftlicher, akademischer oder sozialer Art, sollte die Bevölkerung mit einbeziehen, besonders seit den sozialen Unruhen, die am 18. Oktober 2019 begonnen haben.

Die Disziplinen, die in diesem Programm berücksichtigt werden, sind Bildende Künste, Szenische Darstellungen, Klangkunst, Medienkunst, Film, Architektur und Urbanismus, in Verbindung mit anderen Disziplinen, die mit der Wissensvermittlung zu tun haben. Die Schwerpunkte sind: Territorium + Konflikt, Kunst + Wissenschaft, Umwelt + Aktivismus, Beteiligung (Bürger, Gemeinschaft, Demokratie), etc.

Die Partner vor Ort sind Gastgeber der Residenten und haben sich verpflichtet, eine Unterkunft mit Arbeitsplatz zu stellen, um die Untersuchung zu ermöglichen, die im Partnerprofil spezifiziert ist. Außerdem verpflichten sie sich, den Kontakt zur örtlichen Wissenschaftler-/Künstlerszene herzustellen, sowie Unterstützung bei der eventuellen Produktion von Resultaten, die in Zusammenhang mit der Residenz stehen, zu gewähren.

Das Goethe-Institut und das Institut Francais sind für die internationalen Ausschreibung zuständig, sowie für die Finanzierung der internationalen und nationalen Flüge, Aufwandsentschädigung von 20€ pro Tag, Honorar für Workshops und Präsentationen (max. 500€ pro Person) und Produktionskostenzuschuss auf Antrag.

Während des Programms wird eine Dokumentation über den Prozess und das Ergebnis der durchgeführten Aktionen entstehen, die über unsere Plattformen und Medien verbreitet werden wird.Es können interdisziplinäre Zweierteams teilnehmen, die aus einer/einem Deutschen oder einer in Deutschland lebenden Person bestehen und einer Französin/einem Franzosen oder einer in Frankreich lebenden Person. Bei Interesse von Gruppen mit mehr als zwei Mitgliedern ist das Programm offen, diese Bewerbungen zu berücksichtigen, falls einer der Gastgeber daran interessiert ist. Es ist zwingend erforderlich, dass zumindest eine Person im Zweierteam die spanische Sprache beherrscht, es sei denn der Gastgeber an den herangetreten wird, legt etwas anderes fest.

Die Bewerbungsfrist ist der 20. April 2020.

Weitere Informationen gibt es unter goethe.de.

Kontakt:
Fernanda Fábrega
residencias.goethe.cl(at)gmail.com

---

Kallmann-Preis 2020

Bewerbungsschluss: 24.April 2020

Wegen der aktuellen Situationwurde die Frist zur Ausschreibung bis zum 24. April 2020 verlängert: Das Kallmann-Museum Ismaning schreibt dieses Jahr zum dritten Mal den Kallmann-Preis für Bildende Künstler*innen aus, die in den Motiv- und Themen- kreisen Porträt / Landschaft / Tier arbeiten. 2020 wird der Preis für die Kategorie „Landschaft“ vergeben. Der Kallmann-Preis ist mit insgesamt 8.500 Euro dotiert. Er setzt sich zusammen aus 1.000 Euro Preisgeld und 7.500 Euro für eine Einzelausstellung mit Katalog. Es gibt keine Altersbeschränkung.

Weitere, ausführliche Informationen hier.

Bewerbungen sind ausschließlich per E-Mail an wettbewerb@kallmann-museum.de zu richten

---

NATIONALES NACHWUCHSSTIPENDIUM DES KUNSTVEREINS HANNOVER

BEWERBUNGSSCHLUSS: 27. APRIL 2020

Der Kunstverein Hannover vergibt alle zwei Jahre zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses den »Preis des Kunstvereins – Atelierstipendium Villa Minimo«. Das Stipendium umfasst die mietfreie Nutzung eines Ateliers mit Wohnmöglichkeit in der »Villa Minimo« (Liebigstr. 32a, Hannover) und ein monatliches Barstipendium in Höhe von 1000 €. Neben der Betreuung der Künstlerinnen und Künstler während ihrer ein- bis zweijährigen Residenzen in Hannover ermöglicht und finanziert der Kunstverein Hannover im Anschluss eine Ausstellung in seinen großzügigen Räumlichkeiten. Eine ergänzende Publikation wird angestrebt. Es besteht Residenzpflicht.

Das einjährige Nationale Nachwuchsstipendium wird an freischaffende Künstler*innen bis maximal drei Jahre nach ihrem Hochschulabschluss vergeben, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Zeitraum ist Januar 2022 – Dezember 2022. 

Bewerbungsfrist ist 27. April 2020.

Weitere Informationen gibt es unter kunstverein-hannover.de.

Kontakt:
Kunstverein Hannover
Sophienstraße 2 
30159 Hannover
Tel.: +49(0)511.16 99 278 -12 
presse(at)kunstverein-hannover.de

---

Atelier Galata in Istanbul – Stipendium-Ausschreibung 2021 für Künstler*innen und Autor*innen aus Köln

Einsendeschluss ist der 11. Mai 2020 

Der internationale Künstleraustausch zwischen Köln und Istanbul ist weiterhin von zentraler Bedeutung, auch um die langjährige Städtepartnerschaft und die Szene vor Ort in Istanbul zu stärken. Deshalb wird auch im 13. Jahr das Künstler- und Autorenstipendium in der Istanbuler Künstlerresidenz "Atelier Galata" wieder ausgeschrieben.

Der Stipendiat oder die Stipendiatin kann im Rahmen des Atelier Galata-Stipendiums die Entwicklung der Kunstszene in Istanbul kennenlernen, internationale Kontakte knüpfen oder intensivieren, Projektideen mit anderen Künstlerinnen und Künstlern aus- tauschen oder entwickeln und nach Abschluss neue Impulse in die Kölner Kunstszene einbringen.

In Istanbul steht den Stipendiatinnen und Stipendiaten ein Betreuer für persönliche wie künstlerische Angelegenheiten zur Verfü- gung, dennoch erfolgt die Teilnahme am Stipendium auf eigene Verantwortung.
Das Stipendium in Istanbul im Atelier Galata wird für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 im Bereich Literatur und für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2021 im Bereich Bildende Kunst/Medienkunst an eine Künstler*in aus Köln beziehungsweise mit Kölnbezug aus.

Der geförderte Aufenthalt umfasst die kostenlose Nutzung eines Wohnateliers im Istanbuler Stadtteil Beyoglu, eine monatliche Un- terstützung von 1.000 Euro sowie einmalig bis zu 600 Euro für An- und Abreise. Im Anschluss an das Stipendium wird eine Veranstal- tung unterstützt um die Arbeitsergebnisse vorzustellen.
Bewerben können sich freischaffende professionelle Künstler*innen und Autor*innen nach Abschluss eines Studiums, einer Ausbildung oder Vergleichbarem. Die Betreffenden sollten bereits eine gewisse öffentliche Anerkennung erfahren haben und erste Berufserfahrungen vorweisen können. Für die Stipendiat*innen besteht Residenzpflicht. Die Auswahl der Stipendiat*innen trifft eine Fachjury nach der Qualität der bisherigen künstlerischen Tätigkeit und der künstlerischen Qualität des für das Stipendium einge- reichten Projektvorschlags.

Ausführliche Informationen unter: https://www.stadt-koeln.de/artikel/68191/index.html

---

Ausschreibungsrunde „Kunst an Kölner Litfaßsäulen

Einsendeschluss 14. Mai 2020

Zur Gestaltung der Kölner Kunstsäulen von August 2020 bis Juli 2021 schreibt das Kulturamt der Stadt Köln einen künstlerischen Wettbewerb aus. Dieser richtet sich ausschließlich an Künstlerinnen und Künstler aus den Be- reichen Bildende Kunst, künstlerische Fotografie und Urban Art.

Gesucht werden Kunstentwürfe zur Gestaltung einer Rundumplakatierung der "25 Kölner Kunstsäulen" mit jeweils einem Motiv für eine Laufzeit von zwei bis drei Monaten pro Künstler*in. Die Kunstsäulen, die derzeit mit einem Motiv des Kölner Künstlers Maurits Boettger plakatiert sind, befinden sich in den verschiedensten Stadtbezirken von Köln an gut einsehbaren und viel frequentierten Orten. Die Künstler*innen müssen sich mit einem konkreten Motivvorschlag bewerben. Künstler*innen können auch vogerschlagen werden. Die Vorlage eines konkreten künstlerischen Gestaltungskonzeptes sowie einer Visualisierung ist immer erforderlich.

Die Kosten für Plakatdruck, Plakatierung und Pflege in Höhe von jeweils 3.500 Euro werden übernommen und ein Honorar in Höhe von jeweils 500 Euro für die ausgewählten vier bis sechs Künstler*innen wird ausgezahlt.
Professionelle Künstler*innen aus Köln sowie dem In- und Ausland können sich bewerben, ebenso können Künstler*innen mit konkreten Motiventwürfen von Kuratorinnen und Kuratoren aus Köln, Freien Kunsträumen und -initiativen sowie Kunstfestivals aus Köln sowie von Museen und Kunstinstitutionen in Trägerschaft der Stadt Köln vorgeschlagen werden.

Ausführliche Informationen hier.

---

Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung

Einsendeschluss auf 31. Mai 2020 verlängert

Der BBK-Bundesverband hat beschlossen, seine laufende Ausschreibung zur Beantragung von Projektförderungen im Rahmen von „Kultur macht stark // Wir können Kunst“ nicht zu stoppen. Projekte könnten dann ab Mitte August 2020 starten, wenn die Lage es erlaubt.
Unter dem Titel "Wir können Kunst" fördert der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler als Programmpartner des Bun- desministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Kunstprojekte lokaler Bündnisse für Bildung für bildungsbenachteilgte Kinder und Jugendliche, die von professionellen Bildenden Künstler*innen durchgeführt werden. Ausschreibungen finden jeweils im April und Oktober statt. Mehr Infos hier.

Die Mitarbeiterinnen im Projektbüro des BBK-Bundesverbands arbeiten z.Zt. überwiegend aus dem HomeOffice. Die telefonische Erreichbarkeit ist dadurch nicht gewährleistet. Schicken Sie Ihre Anfragen bitte an bfb@bbk-bundesverband.de

---

VISIT Residenz Programm

Bewerbungsfrist: 30. April 2020 

Auch in diesem Jahr sucht die innogy Stiftung für Energie und Gesellschaft wieder bis zu drei Künstler*innen für ihr Residenz Programm VISIT. Gefördert werden Projekte, die sich auf das Themenfeld „Energie und seine gesellschaftliche Relevanz“ beziehen. Hierbei gelten keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Form: alle Sparten sind willkommen. Die Auswahl der Stipendiat*innen wird von einer unabhängigen Fachjury getroffen: 2020 konnten wir Inke Arns (Direktorin Hartware MedienKunstVerein, Dortmund), Anna Fricke (Kuratorin Museum Folkwang, Essen), Johannes Odenthal (Programmdirektor der Akademie der Künste, Berlin) und den Soziologen Harald Welzer (Stiftung FuturZwei) für die Auswahlkommission gewinnen.

Für jedes Projekt stehen 20.000 Euro Budget zur Verfügung, zur Durchführung ist ein Zeitraum von sechs Monaten angedacht. Bei der Umsetzung der eingereichten Konzepte werden die ausgewählten Künstler*innen bedarfsorientiert unterstützt.
Infos und Bewerbungen nur online auf visit.innogy-stiftung.com Einzureichende Materialien sind: kurze Projektbeschreibung, vorläufiger Finanz- und Zeitplan sowie Vita.

Weitere Infos hier.

---

NKR Call #2

Einsendeschluss 1. Juni 2020

Der NKR - Neue Kunstraum in Düsseldorf lädt professionell arbeitende Künstlergruppen, Kollektive und Künstlerduos ein, einen Vorschlag für eine Ausstellung oder ein Projekt im NKR einzureichen. Es gibt keine thematischen oder inhaltlichen Einschränkungen. Die einzige Bedingung: Der Vorschlag wurde von einer Künstlergruppen, einem Kollektiv oder Künstlerduo entwickelt. Fotos vom Ausstellungsraum sind auf der Website des NKR zugänglich.

Vorschläge für eine gemeinsam entwickelte Ausstellung oder ein gemeinsam entwickeltes Projekt sollten in einem max. 2-minütigen Videoclip skizziert werden und als passwortgeschützter Vimeo-Link, der offen für einen Download ist, gesendet werden.
Bitte bis zum 01.06.2020 um 23:59:59 Uhr an die Emailadresse nkrcall@web.de
Der Videoclip soll gut lesbare Texttafeln mit Namen und Emailadressen aller beteiligten Künstler*innen enthalten und sich auf die Ausstellungsdauer vom 09.09.2021 bis 10.10.2021 beziehen.

Der NKR bietet ein Basisbudget in der Höhe von 6.000 EUR für Honorare, Fahrt-, Übernachtungs- und Materialkosten und Unterstützung bei zusätzlicher Projektantragstellung.

Eine Jury wählt im Juli 2020 einen Ausstellungsvorschlag bzw. ein Projekt für die Realisierung aus. Die Jury besteht aus Alisa Berger, Lena Ditte Nissen / bergernissen (Köln), Moritz Ellerich / RaumZeitPiraten (Wuppertal, Mühlheim a.d.R., Düsseldorf), Detlef Klepsch (Düsseldorf), Matthias Neuenhofer (Köln) und Anne Schülke (Düsseldorf).

Alle Videoclips werden vom 04.08. bis 09.08.2020 im NKR oder online öffentlich zugänglich gemacht. Die Jury behält sich vor, Arbeiten, die thematisch oder formal nicht geeignet erscheinen, nicht zu zeigen. Die Entscheidung der Jury kann nicht angefochten werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es können ausschließlich Videoclips juriert und öffentlich gezeigt werden, die im korrekten Format bis zum 01.06.2020 von Künst- lergruppen, Kollektiven oder Künstlerduos eingereicht werden. Es gilt das Datum des Emaileingangs. Zu beachten ist, dass keine weiteren Materialien gesichtet werden. Es können keine Auskünfte erteilt werden. Wir bitten dafür um Verständnis.
Mit der Einreichung ist die Erlaubnis erteilt, den Videoclip im NKR im genannten Zeitraum öffentlich zu zeigen (inkl. Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit, Social Media und Print). Alle Videos werden 2021 gelöscht. Alle Teilnehmer*innen erklären sich bei der Einreichung damit automatisch einverstanden.
Weitere Infos hier.

---

VIDEONALE.18  // 4. März –18. April 2021

Einsendeschluss: 30. Juni 2020

 Der Call for Entries für die 18. Ausgabe der Videonale ist geöffnet. Das Festivial lädt alle Künstler*innen und Filmemacher*innen herzlich ein, ihre Werke für den Wettbewerb einzureichen.

Die Videonale ist eines der bedeutendsten Festivals für experimentelles Video und Bewegtbild. Sie ist ein wichtiger Treffpunkt für Künstler*innen, Kurator*innen, Sammler*innen und Fachpublikum sowie eine Plattform für die Diskussion aktueller Themen und Ästhetiken des bewegten Bildes. Auf die Eröffnung der Ausstellung folgt ein umfangreiches Festivalprogramm mit Diskur- sprogramm, Performances, Konzerte, Retrospektiven und Netzwerkveranstaltungen.
Die VIDEONALE.18 ist offen für experimentelle Arbeiten aus den Bereichen Einkanal- und Mehrkanalvideo, Videoinstallation, Perfor- mance, Sound Art und Virtual Reality.
Die von einer internationalen Wettbewerbsjury ausgewählten Werke werden in einer Ausstellung im Kunstmuseum Bonn und in ei- nem begleitenden Ausstellungskatalog präsentiert. Alle ausgewählten Künstler*innen erhalten eine Ausstellungsfee und Unterkunft während der Eröffnungstage, sowie die Möglichkeit an Festival- und Netzwerkveranstaltungen teilzunehmen.
Zudem wird unter allen ausgewählten Werken zur Eröffnung der VIDEONALE.18 der mit 5.000 Euro dotierte Videonale Preis der fluentum collection durch eine unabhängige Preisjury vergeben.
REGELN: Künstler*innen jeglicher Nationalität und jeglichen Alters können bis zu drei Arbeiten einreichen. Es gibt keine Einschränkung in Bezug auf die Dauer und das Genre, die eingereichte Arbeit darf jedoch nicht älter als zwei Jahre sein (entstanden nach dem 1. Januar 2018).

BEARBEITUNGSGEBÜHR: Für jede Einreichung wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben* (zahlbar im Rahmen des Einreichprozesses via PayPal): bis 14. Juni 2020: 15 Euro, ab 15. Juni 2020: 25 Euro
*In begründeten Fällen kann die Einreichgebühr entfallen. Für eine Befreiung von der Gebühr sowie bei Einschränkungen für PayPal- Zahlungen wenden Sie sich an submissions@videonale.org
Bei Fragen lesen Sie bitte zunächst den Leitfaden zur Einreichung. Bei weiteren Fragen schreiben an: submissions@videonale.org. Alle weiteren Info hier.

---

Lab30

Einsendeschluss: 11. Juli 2020

19. Augsburger Kunstlabor, 29.10.-01.11.2020-  mit dem Motto „Klang Kunst Experimente“ versteht sich das lab30 Festival in Augsburg als Treffpunkt für lokale, regionale und internationale Künstler*innen aus allen Bereich der Medienkunst. An vier Tagen versammeln sich im Kulturhaus abraxas etwa 50 Kreative mit aktuellen Arbeiten in einer Ausstellung, einem Konzert- und Performanceprogramm, Workshops und drei Clubabenden. Das Festival bietet eine Plattform für Kunst- und Technik-Experimente, die unserer schnelllebigen Zeit Rechnung tragen, neue Medien spielerisch einsetzen, unsere Blickwinkel erweitern und zur Interpretation und Umdeutung festgefahrener Rezeptionsweisen einladen. Im Zentrum steht neben der Kunst auch der Austausch zwischen den Künstler*innen untereinander wie auch zwischen Kunstschaffenden und dem stets interessierten Publikum. Lab30 ist damit ein einzigartiger Kommunikations-Ort in der internationalen Festivallandschaft und schafft nachhaltige Begegnungen. Dem Festival stehen 400m2 Ausstellungsfläche, eine BlackBoxBühne, eine kleinere Studiobühne für Klang- und Bildexperimente sowie ein Club zur Verfügung.Das Programm des Festivals setzt sich aus den Einreichungen der Ausschreibung zusammen. Ausführliche Informationen hier.

---

Informationen

---

Umfrage zur wirtschaftlichen und sozialen Situation Bildender Künstlerinnen und Künstler

Die Umfrage zur wirtschaftlichen und sozialen Situation Bildender Künstlerinnen und Künstler ist gestartet. Erneut erhebt der BBK Bundesverband umfassend Daten, die für eine wirksame Interessenvertretung gebraucht werden. Das wird in Zeiten von existenz- bedrohenden Einbußen in der aktuellen Corona-Pandemie noch deutlicher. Wir bitten Euch daher herzlich um Beteiligung!
Die Fragen können online beantwortet werden unter https://umfrage.bbk-bundesverband.de DANKE!!!

---

Kreative zu arm für die Grundrente – Senkung des geforderten Mindesteinkommens

„Lebensleistung verdient Respekt.“ Stimmt. Das gilt für alle. Auch für Kreative. Die nun bekannt gewordenen Bedingungen für den Bezug von Grundrente werden jedoch viele Kreative ausschließen: Zusätzlich zu den mindestens 33 Jahren Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung muss ein Mindesteinkommen von mindestens 30 % des bundesweiten Durchschnittseinkommens (2018: 12.624 Euro) erwirtschaftet worden sein. Wer darunter liegt, fällt durchs Raster. Sehr viele Künstler*innen werden dies abseh bar nicht erreichen! Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) fordert gemeinsam mit anderen Künstlerverbänden in einem Appell, diese zweite Hürde auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken – orientiert am Mindesteinkommen, das mit gutem Grund Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist.

Mitunterzeichnung bitte hier: https://www.bbk-bundesverband.de/beruf-kunst/soziale-sicherung/altersvorsorge/mitunterzeichnung-appell/

---

Publikation Mit Kunst bauen

„Mit Kunst bauen“ richtet sich an Bauherren der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft ebenso wie an Künstler, Planer und Architekten, die im Zuge einer Baumaßnahme Kunstwerke realisieren wollen. Je frühzeitiger das Vorhaben formuliert wird, Kunst am Bau zu planen und zu realisieren, desto günstiger sind die Bedingungen dafür, das gesteckte Ziel zu erreichen. Und es gibt viele Gründe, Kunstwerke in Bauwerke zu integrieren, in denen täglich Menschen leben, arbeiten, ein- und ausgehen. Kunstwerke laden ein, miteinander ins Gespräch zu kommen. Sie schaffen einen Raum der Begegnung mitten im Alltag. Die Info-Broschüre enthält Antworten auf folgende Fragen: Wie wird üblicherweise Kunst am Bau geplant und realisiert? Wie können Künstler in Baumaßnahmen einbezogen werden? Wie werden künstlerische Projekte im Rahmen von Baumaßnahmen entwickelt, erfolgreich umgesetzt und kommuniziert?

Bestellungen und Downloads unter https://www.bbk-bundesverband.de/beruf-kunst/kunst-am-bau/mit-kunst-bauen/

---

Ausschreibung Leitung Ausstellungs- und Veranstaltungshalle im Kunsthaus Rhenania für Juli 2020–Juni 2022 gesucht 

Bewerbungen bis zum 15. April 2020 möglich: Bei der Veranstaltungs- und Ausstellungshalle im Kunsthaus Rhenania handelt es sich um einen bekannten Kunst- und Kulturort in zentraler Lage in Köln. Er wird von den Kulturschaffenden des Atelierhauses und von vielen externen Akteurinnen und Akteurren der freien Szene genutzt und mit Programm für die breite kulturinteressierte Öffentlichkeit bespielt. Gesucht wird eine neue Betreiberin/neuer Betreiber mit Erfahrung im Kultur-/ Kunstmanagement, der Ausstellungskuration und Öffentlichkeitsarbeit für die Dauer von zwei Jahren (Verlängerung möglich). Die Halle wird an die/ den ausgewählten Untermieter*in in Eigenverantwortung mietfrei vergeben (nur NK-Pauschale v. 400 Euro/Monat für rund 300qm sind fällig). Berechtigt zur Teilnahme am Bewerbungsverfahren sind Vereine, GbRs, GmbHs oder weitere Trägerformen, in begründeten Fällen auch Privatpersonen. Ausführliche Informationen hier.

---